Ablauf
Im Rahmen einer Psychotherapie begleite ich Sie Schritt für Schritt auf Ihrem individuellen Weg hin zu mehr seelischer Stabilität und Lebensqualität. Dabei reflektieren wir regelmäßig den Verlauf und passen die Therapie flexibel an Ihre Entwicklung, Lebensumstände und Ziele an.
Ein bewährter Rahmen ist dabei ein fester wöchentlicher Termin, der Kontinuität und therapeutischen Fortschritt ermöglicht.
Wenn Sie privatversichert sind, unterstütze ich Sie selbstverständlich bei allen Schritten zur Antragstellung.
Als Selbstzahler:in entfällt dieser bürokratische Teil – die Therapie kann direkt und flexibel beginnen.
Kosten
In meiner Privatpraxis erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Dauer der erbrachten Leistungen.
Ich rechne auf Basis des Regelsatzes ab, der in der Regel vollständig von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen wird.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Private Versicherungen und Beihilfen übernehmen die Kosten für Psychotherapie meist problemlos, stellen aber je nach Vertrag unterschiedliche Anforderungen.
Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, welche Bedingungen Ihre Versicherung stellt.
Hilfreich kann die „Checkliste für Privatversicherte“ der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung sein – ich stelle Ihnen diese bei Bedarf gerne zur Verfügung.
Selbstzahlende
Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen, profitieren Sie von maximaler Flexibilität ohne Antragsverfahren.
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOP. Eine Therapiesitzung (50 Minuten) wird zum 3,5-fachen Satz berechnet – das entspricht 153,00 Euro pro Termin.
Für zusätzliche Leistungen wie Berichte oder diagnostische Verfahren können weitere Kosten entstehen. Alle Details bespreche ich transparent mit Ihnen – gerne bereits im Erstgespräch.
Gesetzliche Krankenversicherung (Kostenerstattungsverfahren)
Psychotherapeutische Leistungen werden in der Regel von Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung angeboten. Als Privatpraxis ohne Kassensitz kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
In bestimmten Fällen – etwa bei langer Wartezeit auf einen Kassenplatz – besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens übernimmt. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und ein Antrag gestellt werden.
Ich unterstütze Sie gern dabei, diesen Weg zu prüfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nicht garantiert ist.